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Teilrevision kommunale Nutzungsplanung / Festsetzung und Genehmigung in der Gemeinde Oberrieden

Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion:

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Oberrieden haben an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2021 folgende Beschlüsse gefasst:

1.  Der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung betreffend «Kommunalem Mehrwertausgleich» wird zugestimmt.

2.  Der Erläuternde Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV) mit dem integrierten Kapitel zum Ergebnis der Mitwirkung und zur kantonalen Vorprüfung wird zur Kenntnis genommen.

3.  Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige aus dem Genehmigungs- oder Rekursverfahren zwingend notwendige Änderungen in eigener Kompetenz vorzunehmen. Solche Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0192/22 vom 18. März 2022 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung betreffend «Kommunalem Mehrwertausgleich» genehmigt.


Auflage:

Die Unterlagen liegen ab dem 22. April 2022 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung Oberrieden, Abteilung Hochbau, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden auf (§ 5 Abs. 3 PBG).


Rechtsmittel:

Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


22. April 2022                                                                               Abteilung Hochbau