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Adressauskunft

Zuständigkeit: Gesellschaft

Benötigen Sie eine Adressauskunft aus dem Einwohnerregister?
Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen Gebühren erteilt.

Einfache Adressauskunft
gemäss § 18 MERG* und § 16 lit. a Informations- und Datenschutzgesetz (IDG)
*Abs. 1: Bekanntgabe von Daten einer Person an Private: Die Gemeinde gibt Name, Vorname, Adresse sowie Datum von Zu- und Wegzug einer Person aus dem Einwohnerregister bekannt.

Erweiterte Adressauskunft
gemäss § 18 MERG* und §§ 16 lit. a und 17 Abs. 1 Informations- und Datenschutzgesetz (IDG)
*Abs. 2: Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person gibt sie nur bekannt, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird und kein überwiegendes Interesse entgegensteht. Dem Schreiben ist glaubhaft ein berechtigtes Interesse in schriftlicher Form beizulegen.

Über das allfällige Bestehen einer Massnahme im Sinne des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts darf der Bereich Bevölkerungsdienste keine Auskunft geben. Falls Sie für Ihre Geschäfte auf die Information über die Einschränkung der Handlungsfähigkeit einer Person angewiesen sind, verweisen wir Sie an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Dammstrasse 12, 8810 Horgen. Dem Schreiben ist glaubhaft ein berechtigtes Interesse in schriftlicher Form beizulegen (Art. 451 ZGB).

Gebühren
Fr. 15.00 für eine einfache Adressauskunft (§ 18 Abs. 1 MERG)
Bei einer einfachen Adressauskunft (Name, Vorname, Adresse sowie Datum von Zu- und Wegzug) ist kein Interessennachweis erforderlich.

Fr. 30.00 für eine erweiterte Adressauskunft (§ 18 Abs. 2 MERG)
Bei einer erweiterten Adressauskunft (Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Zuzugs- sowie Wegzugsort) ist zusätzlich ein Interessensnachweis erforderlich. 

Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail beantwortet. 

Bitte legen Sie immer ein frankiertes Rückantwortcouvert bei – besten Dank.

Was ist Ihnen bekannt? Bitte möglichst genau angeben. Informationen die Sie von uns erhalten wollen bitte ankreuzen. Die Gebühren betragen CHF 10.-/ 20.-. Mit separater Post wird Ihnen die Einwohnerkontrolle eine Rechung dafür senden. Anfragen aus dem Ausland werden nur nach Vorauszahlung erteilt.

Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden nur bekanntgegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird und kein überwiegendes Interesse entgegensteht.

evtl. auch Ledigname und früher geführter Name
Letzte bekannte Adresse
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