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Abstimmungen und Wahlen

Zuständigkeit: Gemeindekanzlei

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Wahl oder Abstimmung berechtigt.

Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:

Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Schalter der Einwohnerkontrolle persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Urnenstandort
Eingang Gemeindehaus

Urnen Öffnungszeiten
Sonntag, 09.00 - 11.00 Uhr

Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und via Zeitung und auf unserer Website publiziert.

Die Resultate der Abstimmungen und Wahlen werden im Schaukasten beim Gemeindehaus ausgehängt, auf der Webseite publiziert und im amtlichen Publikationsorgan (Zürichsee-Zeitung und Thalwiler Anzeiger) veröffentlicht.

 

Kontakt

Telefon
044 722 71 10