Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer
Zuständigkeit: Gemeindekanzlei
Sie besitzen bereits das Schweizer Bürgerrecht und möchten zusätzlich das Gemeindebürgerrecht von Oberrieden erhalten?
Sie können ein Gesuch stellen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
- Sie leben bei seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Oberrieden.
- Sie erfüllen Ihre finanziellen Verpflichtungen.
- Sie haben keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen.
Nachfolgend finden Sie das Merkblatt mit allen Informationen zum Ablauf sowie die erforderlichen Formulare:
- Gesuchsformular um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Oberrieden
- Verzichtserklärung auf das bestehende Bürgerrecht
- Beibehaltungserklärung des bestehenden Bürgerrechts
- Merkblatt „Einbürgerungen CH“
Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Einbürgerungsgesuch inklusive sämtlicher Formulare und Beilagen ist bei der Gemeindekanzlei einzureichen:
Gemeinde Oberrieden, Gemeindekanzlei, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung:
gemeindekanzlei@oberrieden.ch
Tel. 044 722 71 71