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Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer

Zuständigkeit: Gemeindekanzlei

Sie besitzen bereits das Schweizer Bürgerrecht und möchten zusätzlich das Gemeindebürgerrecht von Oberrieden erhalten?

Sie können in Ihrer Wohngemeinde ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
  • Sie leben bei Gesuchseinreichung seit mindestens 2 Jahren in Ihrer Gemeinde.
  • Sie erfüllen Ihre Zahlungsverpflichtungen.
  • Sie haben keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen.

Nachfolgend finden Sie ein Merkblatt mit allen Informationen.

Das Gesuchsformular können Sie bei der Gemeindekanzlei, per E-Mail: gemeindekanzlei@oberrieden.ch oder unter Tel. 044 722 71 71 anfordern.