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Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer

Zuständigkeit: Gemeindekanzlei

Sie besitzen bereits das Schweizer Bürgerrecht und möchten zusätzlich das Gemeindebürgerrecht von Oberrieden erhalten?

Sie können ein Gesuch stellen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
  • Sie leben bei seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Oberrieden.
  • Sie erfüllen Ihre finanziellen Verpflichtungen.
  • Sie haben keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen.

Nachfolgend finden Sie das Merkblatt mit allen Informationen zum Ablauf sowie die erforderlichen Formulare:

  • Gesuchsformular um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Oberrieden
  • Verzichtserklärung auf das bestehende Bürgerrecht
  • Beibehaltungserklärung des bestehenden Bürgerrechts
  • Merkblatt „Einbürgerungen CH“

Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Einbürgerungsgesuch inklusive sämtlicher Formulare und Beilagen ist bei der Gemeindekanzlei einzureichen:

Gemeinde Oberrieden, Gemeindekanzlei, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung:
gemeindekanzlei@oberrieden.ch
Tel. 044 722 71 71