Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer
Zuständigkeit: Gemeindekanzlei
Sie besitzen bereits das Schweizer Bürgerrecht und möchten zusätzlich das Gemeindebürgerrecht von Oberrieden erhalten?
Sie können in Ihrer Wohngemeinde ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
- Sie leben bei Gesuchseinreichung seit mindestens 2 Jahren in Ihrer Gemeinde.
- Sie erfüllen Ihre Zahlungsverpflichtungen.
- Sie haben keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen.
Nachfolgend finden Sie ein Merkblatt mit allen Informationen.
Das Gesuchsformular können Sie bei der Gemeindekanzlei, per E-Mail: gemeindekanzlei@oberrieden.ch oder unter Tel. 044 722 71 71 anfordern.