Hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle Tannenbach
Hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle Tannenbach
- Publikation Projektfestsetzung nach StrG §15, Link: Amtsblatt des Kantons Zürich
- Publikation Kreditbewilligung gebundene Ausgaben, Link: Amtsblatt des Kantons Zürich
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG SR 151.3 / VböV SR 151.34) verpflichtet die Eigentümer, die Zugänge zu den Bushaltestellen und Fahrzeugen hindernisfrei umzubauen. Mit dem Bauvorhaben werden die bestehenden Bushaltekanten behindertengerecht angepasst.
Die Publikation für die Projektfestsetzung nach StrG §15 sowie die Publikation für die Kreditbewilligung gebundene Ausgaben sind ab dem 10. April 2026 im digitalen Amtsblatt einsehbar.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Tiefbau und Umwelt:
Manuel Strickler, Ressortvorsteher, manuel.strickler@oberrieden.ch, Tel. 079 437 63 62
Myriam Brack, Abteilungsleiterin, myriam.brack@oberrieden.ch, 044 722 71 30
Abteilung Tiefbau und Umwelt
Weitere Informationen
Dokumente