Bewilligung Veranstaltung im Wald
Ob Sport, Erholung oder zum Lernen: Es gibt viele Gründe, warum Menschen den Wald besuchen. Der Wald darf frei betreten werden. Trotzdem möchten wir Sie bitten, sich an gewisse Grundregeln zu halten.
Planen Sie eine grössere Veranstaltung im Wald, z.B. ein Bikerennen, einen Orientierungslauf oder ein Pfadilager? Dann müssen Sie die nachfolgenden Punkte beachten.
Die Zustimmung des Waldeigentümers ist nötig, wenn:
- Wald über das ortsübliche Mass hinaus beansprucht wird, z.B. durch Verpflegungsstationen, Start-/Zieleinrichtungen oder Zelte
- Wege übermässig beansprucht werden
Eine Meldung an die Gemeinde wird verlangt, wenn:
- voraussichtlich mehr als 100 Personen (inkl. Zuschauer) teilnehmen
Eine Bewilligung der Gemeinde ist einzuholen, wenn:
- voraussichtlich mehr als 500 Personen (inkl. Zuschauer) teilnehmen
- Verstärker, Scheinwerfer oder ähnliche technische Geräte verwendet werden
- Abschrankungen oder bauliche Massnahmen geplant sind
- Reiten oder Radfahren abseits von Strassen und Wegen geplant ist
- Motorfahrzeuge für die Organisation eingesetzt werden
Nicht erlaubt:
- Motorfahrzeugrennen
- Zäune
- Terrainveränderungen
Beachten Sie: Regelmässige Veranstaltungen am selben Ort können auch bei kleinerer Teilnehmerzahl das ortsübliche Mass übersteigen.
Eine sorgfältige und erfolgreiche Planung braucht Zeit, denn es gibt viele Themen zu berücksichtigen und in einigen Fällen müssen zusätzlich kantonale Fachstellen oder Bundesbehörden einbezogen werden. Das Bewilligungsgesuch ist so früh wie möglich, jedoch spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Abteilung Bevölkerung und Sicherheit einzureichen.
Bitte beachten Sie auch die Schutzgebiete des Waldes, welche unter folgendem Link abrufbar sind: maps.horgen.ch/webgis/?project=Oberrieden&legend=Legende&rotation=0.00&scale=3517¢er=2685955,1236755.Dort ist der Layer «Schutzgebiete Wald» zu berücksichtigen. Diese sind zwingend einzuhalten und dürfen nicht betreten werden.
Gebühren:
Die Gebühren für die Nutzung des Waldes der Landforstkorporation Oberrieden werden wie folgt verrechnet:
Fr. 100.– für Aktivitäten mit 100 bis 250 Personen;
Fr. 300.– für Aktivitäten mit 251 bis 500 Personen;
Fr. 500.– für Aktivitäten mit 501 bis 1'000 Personen.
Weitere Gebühren werden gemäss SRS 6.4-1.1 - Gebührentarif - Gemeinde Oberrieden - Erlass-Sammlung verrechnet.
Bitte senden Sie das Gesuch zusammen mit den Unterlagen an:
Gemeindeverwaltung Oberrieden
Abteilung Bevölkerung und Sicherheit
Alte Landstrasse 32
8942 Oberrieden
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns unter Telefon 044 722 71 19 oder bewilligungen@oberrieden.ch kontaktieren.