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Schadenereignis Alte Landstrasse

Am 28. Januar Aufhebung der Vollsperrung und Einführung eines Einbahnregimes Haldenstrasse Richtung Thalwil

Aufgrund des Schadenereignisses an der Alten Landstrasse 47 war die Alte Landstrasse im Abschnitt zwischen den Hausnummern 46 und 49 sowohl für den rollenden Verkehr als auch für Fussgänger vollständig gesperrt.

Ab Mittwoch, 28. Januar 2026, ist die Durchfahrt sowie der Durchgang bis auf Weiteres wieder eingeschränkt möglich. Der Verkehr wird in diesem Bereich mittels Lichtsignalanlage geregelt (siehe Verkehrsregime).

Verkehrsregime

  • Die Alte Landstrasse ist für den rollenden Verkehr sowie für Fussgänger wieder eingeschränkt passierbar.
  • Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage geregelt.
  • Für die Anwohnerinnen und Anwohner der Haldenstrasse wird aus sicherheits- und verkehrstechnischen Gründen ein Einbahnregime in Richtung Thalwil eingerichtet.
  • Die Buslinie verkehrt ab diesem Zeitpunkt wieder über die Alte Landstrasse.

Aktuelle Informationen zur Verkehrslage und zur Buslinie finden Sie auf der Website der SZU unter folgendem Link: https://www.szu.ch/de/verkehrslage/

Bei Fragen zum Verkehrsregime steht Ihnen der Leiter Werkdienst, Albert Vonrüti, Telefon 044 722 71 72, gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.

Abteilung Bevölkerung und Sicherheit / Abteilung Tiefbau und Umwelt