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Inkraftsetzung Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) IVHB und weitere Revisionspunkte auf den 26. Januar 2026

Die an der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2025 genehmigte BZO-Teilrevision IVHB und weitere Revisionspunkte, welche auch den Verzicht auf die kommunale Mehrwertabgabe und die Aufhebung des Mehrwertfondsreglements umfasst, wird auf den 26. Januar 2026 gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 20. Januar 2026 und Genehmigung durch die Baudirektion vom 3. November 2025 in Kraft gesetzt. 

Somit gelten ab diesem Datum die harmonisierten Baubegriffe. Auch die übrigen neuen Regelungen in der BZO wie Dachbegrünung, Vorschriften zu Terrainveränderungen, Grünflächenziffer, reduzierte Pflichtparkplätze mit Mobilitätskonzept und das halbe anrechenbare Untergeschoss, für das kein Mehrwert erhoben wird, werden vollumfänglich für Baugesuche anwendbar.

Die Änderungen können der Gegenüberstellungstabelle entnommen werden. Das neue BZO-Dokument liegt bei (BZO von 2023 mit Teilrevision von 2026).