Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026-2030 / Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge, Oberrieden
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege und deren Präsidentin bzw. Präsident innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Kirchenpflege (7 Mitglieder inkl. Präsidium
- Ackermann Denise, 1969, Oberrieden, Betriebsökonomin, bisher, parteilos
- Fenner Priska, 1978, Oberrieden, Primarlehrerin, bisher, parteilos
- Glantz Leander, 1981, Oberrieden, Fachmann Finanz-/Rechnungswesen, bisher, parteilos
- Rosenmund Hannes, 1951, Richterswil, Kaufmann, bisher, parteilos
- Shey Marianne, 1970, Oberrieden, Hausfrau/Mutter, bisher, parteilos
Als Präsidentin bzw. Präsident:
- Kein Wahlvorschlag
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 5. Dezember 2025, 16.00 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Oberrieden (wahlleitende Behörde), Abteilung Präsidiales, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte).
Wählbar ist, wer Mitglied der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich ist, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt und das 18. Altersjahr vollendet hat (vgl. Art. 5 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung i. V. m. Art. 20 Abs. 2 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich).
Als Präsidentin bzw. Präsident der Kirchenpflege kann nur eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Kirchenpflege wählen.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeinde Oberrieden, Abteilung Präsidiales, Gemeindekanzlei, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden, gemeindekanzlei@oberrieden.ch, bezogen oder auf dem Direktlink der Website Erneuerungswahl Gemeindebehörden 2026 - 2030 | oberrieden.ch heruntergeladen werden.
Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 10. Dezember 2025 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 160 Kirchenordnung und Art. 6 Kirchgemeindeordnung i.V.m. § 55a Abs. 2 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.