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Anordnung zur Gemeindeversammlung vom 27. November 2025

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Wir laden Sie ein zur

Gemeindeversammlung

am Donnerstag, 27. November 2025, 19.00 Uhr, Aula Langweg, Langweg 2, Oberrieden.

Traktanden

1. Genehmigung des Budgets 2026 und Festsetzung des Steuerfusses 2026

2. Genehmigung der Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund (VPöG)

3. Behandlung der Einzelinitiative Hansruedi Leuzinger "Wiedereinführung der amtlichen Bekanntmachungen in den Printmedien"
 

Stimm- und Teilnahmeberechtigt

Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 verwiesen.

Gäste sind herzlich willkommen. Für sie sind separate Plätze reserviert.

Während der Gemeindeversammlung wird zudem eine Kinderbetreuung angeboten.
 

Beleuchtende Berichte

Die Beleuchtenden Berichte sind in der Einladungsbroschüre zur Gemeindeversammlung zusammengefasst. Gerne senden wir Ihnen die Einladungsbroschüre auf Wunsch kostenlos zu.
 

Aktenauflage

Die Akten liegen ab dem 30. Oktober 2025 während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
 

Anfragen

Anfragen gemäss §17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung (bis 13. November 2025) schriftlich und von den Fragestellenden unterzeichnet einzureichen.                             

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.