Direkt zum Inhalt

Aus den Verhandlungen des Gemeinderats vom 30. September 2025

Gemeindeversammlung vom 27. November 2025, 19:00 Uhr, Aula Langweg

An der Gemeindeversammlung werden das Budget 2026 mit der Festsetzung des Steuerfusses, die Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund (VPöG) sowie die Einzelinitiative Hansruedi Leuzinger zur Wiedereinführung amtlicher Bekanntmachungen in den Printmedien behandelt.

Die amtliche Publikation zur Einladung an die Gemeindeversammlung erfolgt mindestens vier Wochen vor der Versammlung im Digitalen Amtsblatt (ePublikation.ch). Zum gleichen Zeitpunkt können die dazugehörigen Akten im Gemeindehaus, Gemeindekanzlei, eingesehen werden. Die Beleuchtenden Berichte werden mindestens zwei Wochen vor der Versammlung auf der Gemeindewebsite veröffentlicht und den für den physischen Erhalt registrierten Stimmberechtigen per Post zugestellt.
 

Einzelinitiative Hansruedi Leuzinger "Wiedereinführung amtlicher Bekanntmachungen in den Printmedien" – Antrag an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2025 

Die Gemeindeversammlung beschloss am 15. Juni 2023, das Digitale Amtsblatt Schweiz (ePublikation.ch) ab 1. Januar 2024 als amtliches Publikationsorgan einzusetzen. Der Entscheid erfolgte mit grossem Mehr.

Viele andere Gemeinden und Städte publizieren daneben freiwillig die amtlichen Todesanzeigen in Printmedien. Aufgrund diverser Rückmeldungen entschied der Gemeinderat am 25. Februar 2025, auch in Oberrieden die Todesanzeigen zusätzlich in der Zürichsee-Zeitung zu veröffentlichen. Die rechtswirksame Publikation erfolgt jedoch ausschliesslich über ePublikation.ch. Die jährlichen Zusatzkosten von rund 3'250 Franken werden vom Gemeinderat als vertretbar erachtet.

Am 19. März 2025 reichte Hansruedi Leuzinger eine Einzelinitiative mit 204 gültigen Unterschriften ein. Sie verlangt, dass sämtliche amtliche Mitteilungen zusätzlich in den Printmedien erscheinen. Diese würde einen erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung sowie jährliche Mehrkosten von rund 96'500 Franken verursachen.

Der Gemeinderat hält am Entscheid der Gemeindeversammlung fest und empfiehlt die Ablehnung der Initiative – nicht nur aus Kostengründen, sondern auch um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, falls digitale und gedruckte Publikationen nicht gleichzeitig erfolgen könnten.


Strategie 2030 der Spitex Horgen-Oberrieden 

Der Gemeinderat Oberrieden hat die Strategie der Spitex Horgen-Oberrieden verabschiedet. Die Strategie soll sicherstellen, dass die bisherige, erfolgreiche Arbeit der Spitex fortgeführt und Veränderungen des Umfelds und der Nachfragen Rechnung trägt. Die Spitex Horgen-Oberrieden als beauftragte Spitex der beiden Gemeinden ist ein wichtiger Bestandteil der integrierten Alters- und Gesundheitsversorgung. Sie ist lokal verankert, nahe bei den Menschen und für die gesamte Bevölkerung der beiden Gemeinden jederzeit da. Erfahren Sie mehr über die Spitex Horgen-Oberrieden, ihre Angebote und Entwicklung unter https://www.spitex-horgen-oberrieden.ch/ oder Telefon: 043 244 26 26.
 

Vernehmlassung zur Motion betreffend "Herdenschutzhunde sollen von Hundeabgabe befreit werden" – Stellungnahme des Gemeinderates Oberrieden 

«Der Gemeinderat Oberrieden hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung des Hundegesetzes (HuG) und der Hundeverordnung (HuV) Stellung genommen.

Die geplanten Anpassungen sehen vor, dass offiziell anerkannte Herdenschutzhunde künftig von der Hundesteuer befreit werden. Diese Hunde leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Nutztieren vor Grossraubtieren. Die Steuerbefreiung erfolgt analog zu anderen Arbeits- und Nutzhunden und entlastet die Halterinnen und Halter finanziell.

Der Gemeinderat begrüsst die Vorlage. Die vorgesehene Einschränkung auf vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) geprüfte und in der Hundedatenbank AMICUS registrierte Hunde gewährleistet eine klare Abgrenzung. Da im Kanton Zürich aktuell nur wenige Herdenschutzhunde registriert sind, sind die finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Kanton gering.»
 

Erhöhung Hundesteuer per 1. Januar 2026

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindeabgabe für Hundehaltende per 1. Januar 2026 von 

bisher Fr. 120.– auf Fr. 150.– zu erhöhen. Grund für die Anpassung sind die allgemeine Kostenerhöhung sowie der höhere Aufwand für Reinigung, Unterhalt und Administration – insbesondere bei der Infrastruktur wie Robidog-Systemen und Hundetoiletten. Die kantonale Abgabe von Fr. 30.– bleibt unverändert, womit sich die Gesamtabgabe künftig auf Fr. 180.– beläuft.

 

Gemeinderat Oberrieden