Vorübergehende Verkehrsanordnung Speerstrasse
Im Zusammenhang mit der Realisierung der Überbauung an der Dörner-Rüti 12–13 wird aus Gründen der Verkehrssicherheit ab dem 1. November 2025 bis voraussichtlich Ende Dezember 2026 auf der Speerstrasse ein Einbahnverkehrsregime eingeführt. Dieses gilt vom Knoten Dörner-Rüti/Speerstrasse in Fahrtrichtung bis zur Kreuzung Speerstrasse/Hintere Bergstrasse.
Die vorübergehende Verkehrsanordnung betrifft den gesamten rollenden Verkehr und bleibt vom 1. November 2025 bis zum bis voraussichtlich Ende Dezember 2026 in Kraft. Während Bauphasen mit intensiven Materialanlieferungen sowie der Verarbeitung von Hauptkubaturen wird beim Knoten Speerstrasse/Dörner-Rüti zusätzlich ein Verkehrsdienst eingesetzt, um die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger sowie einen geordneten Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Die Zufahrt und der Zugang zu den Liegenschaften für Anwohnende sowie der Zubringerdienst im Bereich Speerstrasse und Dörner-Rüti sind jederzeit gewährleistet. Die Fussgängerführung wird vor Ort signalisiert und laufend den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Die Verkehrsordnung ist ab dem 3. Oktober 2025 amtlich publiziert und auf http://www.epublikation.ch einsehbar.
Wir bitten um Verständnis für diese wichtigen Bauarbeiten und die dadurch entstehenden Umstände. Bei Fragen zum Verkehrsregime steht Ihnen der Leiter Werkdienste, Albert Vonrüti,
Telefon 044 722 71 72, gerne zur Verfügung.
Abteilung Tiefbau und Umwelt