Direkt zum Inhalt

Grabaufhebungen 2025

Nachfolgend bezeichnete Gräber haben die gesetzliche Ruhefrist erreicht:

Friedhof Feld, Oberrieden:

Erdbestattungsreihengräber
A3, Reihe 37-39
Bestattungsjahre 2002 - 2005

Urnenreihengräber
D2, Reihe 30 - 33
Bestattungsjahre 2003 - 2005

Urnennischen
in den Urnenstelen
Urnennischen 2003 - 2005

Friedhof Kirche, Oberrieden:

E1, Nr. 21 und 22 und bereits vorzeitig geräumte Gräber

Ab Januar 2026 werden diese Gräber geräumt. Die Angehörigen der Verstorbenen werden ersucht, die Grabdenkmäler und Pflanzen, sofern sie Anspruch darauf erheben, zwischen dem 1. Dezember 2025 und dem 31. Dezember 2025 zu entfernen. Ab Januar 2026 erfolgt die Räumung durch den Friedhofgärtner.
Auskünfte über die Grabräumung erteilt das Bestattungsamt Tel. 044 722 71 10 oder Leuthold Gärten Tel. 043 444 22 88.