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Einschränkung Fussgängerführung Alte Landstrasse Höhe Haus-Nr. 47

Aufgrund des Neubauprojekts «Mehrfamilienhaus Alte Landstrasse 43-45» ist auf Höhe der Alten Landstrasse Haus-Nr. 47 der Durchgang für Fussgänger vom Mittwoch,15. Oktober 2025 bis voraussichtlich Ende Juli 2027 nicht möglich. Der Fussgängerstreifen sowie das Trottoir seeseitig beim Knoten Alte Landstrasse/Kreuzbühlweg ist während der gesamten Bauzeit gesperrt. 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird in diesem Zeitraum ein provisorischer Fussgängerstreifen Richtung Horgen auf Höhe Alte Landstrasse Haus-Nr. 48 erstellt. Die Fussgängerführung ist vor Ort signalisiert. Die Zufahrt und der Zugang zu den Liegenschaften für Anwohnende und Zubringerdienst der Alten Landstrasse in diesem Bereich ist jederzeit gewährleistet. 

Die vorübergehende Verkehrsordnung wurde am 24. Juli 2025 amtlich publiziert und ist auf http://www.epublikation.ch einsehbar. 

Wir bitten um Verständnis für diese wichtigen Bauarbeiten und die dadurch entstehenden Umstände. Bei Fragen zum Verkehrsregime steht Ihnen der Leiter Werkdienste, Albert Vonrüti, Telefon 044 722 71 72, gerne zur Verfügung

Abteilung Tiefbau und Umwelt 

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