Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet, Oberrieden
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Oberrieden den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 25-70 vom 1. Juli 2025 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.
Angaben zur Auflage
Gestützt auf § 15 g HWSchV macht die Gemeinde Oberrieden die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 5. September 2025 bis zum 4. November 2025 während 60 Tagen bei der Gemeinde Oberrieden, Abteilung Hochbau, Alte Landstrasse 33, 8942 Oberrieden, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.
Rechtliche Hinweise
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV können während der öffentlichen Auflage bis zum 4. November 2025 Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
Ablauf der Frist: 04.11.2025
Kontaktstelle
Gemeinde Oberrieden - Abteilung Hochbau
Alte Landstrasse 32
8942 Oberrieden