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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats vom 25. März 2025

Jugendpartizipation in Oberrieden

Die Gemeinde Oberrieden will die politische Partizipation Jugendlicher nachhaltig fördern. Frühere Versuche mit einer Jugendgemeindeversammlung (JGV) zeigten, dass diese Form zu hochschwellig war und wenig Resonanz bei 13- bis 18-Jährigen erzeugte. Der Gemeinderat und die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) schlagen deshalb ein angepasstes, jugendgerechtes Partizipationsmodell vor, das drei zentrale Massnahmen umfasst:

  1. Begleiteter Besuch einer Gemeindeversammlung, inklusive Nachbesprechung bei einem gemeinsamen Abendessen, um politische Abläufe verständlich zu machen und Berührungsängste abzubauen.
  2. Niederschwelliger Austausch zwischen Jugendlichen und Gemeinderat, etwa im Rahmen eines spielerischen Treffens, um gegenseitige Einblicke und Verständnis zu fördern.
  3. Jährliche soziokulturelle Veranstaltung, bei der Jugendliche eigene Projektideen einbringen, vorstellen und gemeinsam mit der OKJA umsetzen können. Der Gemeinderat verpflichtet sich, innerhalb von 30 Tagen schriftlich auf die Vorschläge zu reagieren.

Zur Umsetzung wird jährlich ein Budget von CHF 10'000.– bereitgestellt (ab Budgetjahr 2026). Das Projekt soll die politische Bildung fördern, das Vertrauen in kommunale Prozesse stärken und den Jugendlichen echte Mitgestaltungsmöglichkeiten bieten.
 

Gültigkeitserklärung Einzelinitiative Carl Mäder zum Verzicht des kommunalen Mehrwertausgleichs

Mit Schreiben vom 31. Oktober 2024, eingegangen am 31. Oktober 2024, reichte Carl Mäder beim Gemeinderat eine Einzelinitiative ein.

Mit der «Initiative auf Verzicht des kommunalen Mehrwertausgleichs» stellt der Initiant folgenden Antrag:

  1. Art. 43 und Art. 44 der Bau- und Zonenordnung (BZO) vom 1. August 2023 werden ersatzlos gestrichen.
  2. Es wird beschlossen, dass Art. 43 BZO neu wie folgt lautet:
    ─ Art. 43; Verzicht auf Mehrwertausgleich
    ─ Auf Planungsvorteilen, die durch Auf- oder Umzonungen entstehen, wird keine Mehrwertabgabe im Sinne von § 19 des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) erhoben.
  3. Inkraftsetzung: Diese Teilrevision ist 30 Tage nach Rechtskraft gem. §§ 329 ff. PBG in Kraft zu setzten.

Mit Beschluss vom 25. März 2025 hat der Gemeinderat die Einzelinitiative von Carl Mäder «Verzicht des kommunalen Mehrwertausgleichs» für gültig erklärt im Sinne von § 150 Abs. 3 Gesetz über die politischen Rechte (GPR).


Gemeinderat