
Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter
Altersrentnerinnen und -rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Seit dem 1. Januar 2025 können in diesem Rahmen auch Betreuungsleistungen im Alltag zuhause mitfinanziert werden.
Ziel ist es, dass ältere Personen möglichst lange und selbstbestimmt in ihrer Wohnung leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können, auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche oder psychische Einschränkungen bewältigen müssen.
Welche Unterstützung wird finanziert?
- Mithilfe im Haushalt
- Begleitung und Beratung, damit Sie Kontakte mit Angehörigen, Freunden und Bekannten pflegen oder an Anlässen in der Gemeinde teilnehmen können
- Mehrkosten für Mittagstische und Mahlzeitendienste
- Hilfe und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim
- Transporte zu Mittagstischen und Tages- bzw. Nachtheimen
- Hilfsmittel wie z. B. ein Notrufsystem
- Entlastungsdienste, wenn Ihre Angehörigen Sie betreuen und zwischendurch entlastet werden müssen
Wie kommen Sie zu Zusatzleistungen für Betreuung?
- Nehmen Sie Kontakt auf mit der Abklärungsstelle der Gemeinde (siehe unten).
- Füllen Sie das Antragsformular für die Abklärung Betreuungsleistungen ZLV aus, das Sie entweder hier herunterladen können oder von der Abklärungsstelle zugeschickt bekommen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an die Abklärungsstelle.
- In einem ausführlichen Abklärungsgespräch legen Sie zusammen mit der Abklärungsbeauftragten der Gemeinde Ihren Bedarf fest und erhalten als Abschluss eine Bedarfsbescheinigung, die von der Gemeinde an die SVA weitergeleitet wird.
- Danach nehmen Sie die Dienstleistungen gemäss Ihrem Bedarf in Anspruch und bezahlen die entsprechenden Rechnungen der Dienstleister. Die Rechnungen schicken Sie zur Rückvergütung des Anteils der Zusatzleistungen an die SVA Zürich.
Das ist wichtig zu beachten:
- Die SVA Zürich vergütet Ihnen die Kosten für die Dienstleistungen bis zur Anzahl der in der Bedarfsbescheinigung angegebenen Stunden. Übernommen werden Tarife bis maximal 50 Fr. pro Stunde für Dienstleistungen von gemeinnützigen Organisationen bzw. bis maximal 34 Franken von anderen Organisationen oder von Personen, die nicht im selben Haushalt leben und die nicht mit Ihnen verwandt sind. Übersteigen die Kosten diese Beträge, müssen Sie die Differenz selbst übernehmen.
- Solche Betreuungsleistungen werden im Rahmen der bisherigen Krankheits- und Behinderungskosten vergütet. Pro Kalenderjahr stehen für alle diese Kosten nach wie vor maximal 25'000 Fr. für Einzelpersonen bzw. 50'000 Fr. für Ehepaare zur Verfügung. Die SVA übernimmt keinen Anteil an Kosten, welche dieses Maximum überschreiten.
- Zusatzleistungen für Betreuung stehen nur Personen zu, die zuhause leben.
Kontakt
Alter & Gesundheit
Abklärungs- und Bedarfsbescheinigungsstelle Betreuungsleistungen im Rahmen der Zusatzleistungen
Tel. 044 722 71 16
gesundheit.alter@oberrieden.ch