
Pikettentschädigung für Hebammen nach ambulanter Geburt oder Hausgeburt
Wie die meisten Gemeinden im Bezirk Horgen übernimmt die Gemeinde Oberrieden seit 1997 (bestätigt 2009) freiwillig die Pikettentschädigung für Hebammen, die sonst von den Wöchnerinnen bezahlt werden müsste. Die Entschädigung wird in der Höhe von 115 Franken für eine Wochenbettbetreuung nach einer ambulanten Geburt und 315 Franken nach einer Hausgeburt ausgerichtet.
Hebammen stellen die Rechnung für diese Pikettentschädigung auf dem entsprechenden Formular des Hebammenverbandes an die Gemeinde Oberrieden, Gesundheit, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden.
Die Pikettentschädigung wird von der Gemeinde Oberrieden nur übernommen, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde hat und wenn es sich um eine ambulante Geburt oder eine Hausgeburt handelt.