Aus den Verhandlungen des Gemeinderats vom 11. März 2025
BZO-Teilrevision und Ortsplanungsanpassungen – 1. Lesung
Seit 2022 arbeiten das Ressort Hochbau und das Raumplanungsbüro Planpartner AG an einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde. Ziel ist die Umsetzung kantonaler Vorgaben zur Harmonisierung der Baubegriffe gemäss IVHB sowie die Berücksichtigung weiterer städtebaulicher Anliegen aus dem regionalen Entwicklungs- und Verkehrsrichtplan.
Am 6. Februar 2024 verabschiedete der Gemeinderat die Teilrevision zur öffentlichen Auflage und zur Vorprüfung durch den Kanton. Die Unterlagen lagen vom 7. Juni bis 6. August 2024 öffentlich auf, während dieser Zeit gingen zwei Einwendungen mit insgesamt sieben Anträgen ein. Diese wurden durch das Ressort Hochbau und das Planungsbüro geprüft, wobei einige Anliegen berücksichtigt wurden. Gleich-zeitig erfolgte die kantonale Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung (ARE), dass die Revision grundsätzlich als sachgerecht beurteilt und eine Genehmigung unter Erfüllung gewisser Auflagen in Aussicht stellt.
In der ersten Lesung hat der Gemeinderat den Entwurf des Beleuchtenden Berichts zur BZO-Teilrevision sowie den Bericht über nicht berücksichtigte Einwendungen zur Kenntnis genommen. Anpassungen wer-den bis zur zweiten Lesung am 25. März 2025 vorgenommen. Die definitive Fassung der Teilrevision soll der Gemeindeversammlung am 5. Juni 2025 zur Abstimmung vorgelegt werden.
Zudem hat der Gemeinderat entschieden, ca. 1 Monat vor der Gemeindeversammlung eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur BZO-Teilrevision abzuhalten.
Handhabung der Friedhof- und Bestattungsverordnung – Art. 9 (Kosten für Auswärtige)
Seit der Totalrevision der Friedhof- und Bestattungsverordnung (BesV) im Jahr 2022 gilt, dass nur Personen mit Wohnsitz oder Heimatort in Oberrieden einen rechtlichen Anspruch auf eine Bestattung in der Gemeinde haben. Wer in ein Alters- oder Pflegeheim ausserhalb der Gemeinde zieht, verliert seinen Wohnsitz in Oberrieden und gilt somit als "auswärtig". Diese Personen müssen eine Bewilligung für eine Bestattung in Oberrieden beantragen und die Kosten selbst tragen.
Da die Regelung bezüglich des Wohnsitzes in den vergangenen Jahren nicht konsequent umgesetzt wurde, bestehen die kantonalen Behörden seit 2025 darauf, dass die Gemeinden die rechtlichen Vorgaben einhalten. Dies führt dazu, dass ehemalige Einwohnerinnen und Einwohner von Oberrieden, die in einem auswärtigen Alters- oder Pflegeheim verstorben sind, als nicht ortsansässig gelten und keine Kostenübernahme durch die Gemeinde erhalten.
Da diese Situation als unbefriedigend wahrgenommen wird, empfiehlt der Verband Zürcher Einwohnerkontrollen (VZE), keine sofortigen Anpassungen der Bestattungsverordnungen vorzunehmen, sondern die Entwicklungen auf kantonaler und nationaler Ebene abzuwarten. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, dass betroffene Personen einen Antrag auf Bestattung und Kostenübernahme stellen können. Der Gemeinderat entscheidet im Einzelfall über den Erlass der Bestattungskosten.
Die finanziellen Auswirkungen sind gering, da bisher solche Kosten von der Gemeinde übernommen wurden. Zukünftig verzichtet die Gemeinde auf neue, nicht budgetierte Einnahmen, was voraussichtlich rund fünf Fälle pro Jahr betrifft und zu möglichen Einnahmeausfällen von etwa 5'000 Franken führt.
Projektplanung Schulwegsicherheit
Der Gemeinderat hat nach umfangreichen Vorabklärungen an der Sitzung vom 11. März 2025 beschlossen, das Thema der Schulwegsicherheit im Rahmen eines Grossgruppenverfahrens mit breiter Beteiligung der Bevölkerung von Oberrieden in Angriff zu nehmen.
Ziel des Verfahrens ist, dass alle Sichtweisen und Anliegen der Bevölkerung, wie auch der Schule und Gemeindeverwaltung zu dem Thema Schulwegsicherheit auf den Tisch kommen. Anschliessend soll gemeinsam diskutiert werden, welche Vorschläge weiterverfolgt und welche Lösungen angestrebt werden sollen.
Das Verfahren wird vorbereitet und begleitet durch eine Spurgruppe, in welcher Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung angemessen Einsitz haben.
Die nächsten Schritte sind die Erstellung des Detailvorgehenskonzept, die vertragliche Regelung mit einer externen Projektunterstützung für das Grossgruppenverfahren und die Festlegung eines provisorischen Zeitplans.
Nach Abschluss der Vorarbeiten wird die Bevölkerung in geeigneter Weise informiert und über die Teilnahmemöglichkeiten im Verfahren in Kenntnis gesetzt.
Gemeinderat