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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats vom 21. Januar 2025

Genehmigung der Tarife 2025 für die Spitex Horgen-Oberrieden

Der Gemeinderat Horgen hat die Tarife für das Jahr 2025 rückwirkend per 1. Januar beschlossen.

Die Spitex Horgen-Oberrieden verzeichnet für das Jahr 2024 eine anhaltend hohe Nachfrage nach Pflegeleistungen in den Gemeinden Horgen und Oberrieden, mit einer prognostizierten Erhöhung der Einsatzstunden um 10 %. Während in der Pflege vereinzelt externe Springer eingesetzt werden mussten, konnten im Bereich der Hauspflege alle Stellen besetzt werden. Die Kosten für Führung und Administration blieben auf Vorjahresniveau, sodass das Geschäftsjahr voraussichtlich mit einer „schwarzen Null“ abgeschlossen wird. Trotz steigender kantonaler Normkosten für die ambulante Pflege im Jahr 2025
werden die Tarife der Spitex Horgen-Oberrieden nicht erhöht und bleiben weitgehend stabil.

Die Tarifstruktur zeigt, dass die Kosten für Abklärung und Beratung (KLV A) 2025 noch Fr. 1.42 über den kantonalen Normkosten liegen, während die Differenz im Vorjahr noch Fr. 4.98 betrug. In der Behandlungspflege (KLV B) beträgt die Differenz Fr. 5.16 (2024: Fr. 5.79), während die Grundpflege (KLV C) mit Fr. 1.27 unter den kantonalen Normkosten liegt, nachdem sie 2024 noch Fr. 5.49 darüber lag. Die unveränderten Tarife sind vor dem Hintergrund anstehender Projekte zur Personalbindung und -rekrutierung sowie strategischer Weiterentwicklungen der Spitex zu betrachten. Die hauswirtschaftlichen Leistungen, die nicht durch die Krankenkasse gedeckt sind, werden weiterhin gemeinsam von den Leistungsempfängern und der Gemeinde finanziert, wobei die Patientenbeteiligung einkommensabhängig bleibt. Hier erfolgt 2025 keine Tarifänderung.

Eine Ausnahme bildet der Mahlzeitendienst, dessen Preise aufgrund gestiegener Produktionskosten des Seespitals moderat angepasst werden müssen. Der Preis pro Mahlzeit steigt von Fr. 22.00 auf Fr. 23.00, wobei diese Erhöhung ausschließlich von den Klienten getragen wird und nicht die Gemeindekasse betrifft.

Ziel ist es, die finanzielle Stabilität des Dienstes zu sichern und die hohe Qualität der Mahlzeiten weiterhin zu gewährleisten.

Die Gemeinden übernehmen 55 % der Kosten für die Akut- und Übergangspflege, während die Versicherer 45 % tragen. Spitex-Plus-Leistungen spielen aufgrund des Personalmangels weiterhin eine untergeordnete Rolle und bleiben tariflich unverändert.

Immobilienkauf Bleierstrasse 15

Die Gemeinde hatte die Gelegenheit das Haus Bleierstrasse 15 (3 Wohnungen und Waschhaus) mit einer Grundstücksfläche von knapp über 1'000 Quadratmeter zu einem guten Preis zu kaufen. Aufgrund der Grösse kann das Grundstück baulich entwickelt werden. Dazu sind aber eingehende baurechtliche Abklärungen vorzunehmen, welche voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Bis diese Abklärungen abgeschlossen sind und ein konkretes Bauprojekt erarbeitet, welches der Gemeindeversammlung vorgelegt werden kann, wird das bestehende Gebäude für Asyl- und Notwohnungen verwendet.

Dies unterstützt die Bemühungen der Gemeinde, in der nach wie vor sehr angespannten Wohnungssituation genügend bezahlbare Unterbringungsplätze in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere, nachdem sich die Bevölkerung klar kritisch gegenüber einem grösseren Neubau von Asyl- und Notwohnungen in der Gemeinde geäussert hat.

Ab Ende März 2025 werden deshalb in einem ersten Schritt voraussichtlich zwei Familien (4-köpfig und 3-köpfig) mit Kindern in zwei Wohnungen einziehen. Die dritte Wohnung wird im Verlaufe des Frühlings 2025 bezogen werden.


Gemeinderat