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Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Sihl im Siedlungsgebiet der Gemeinden Langnau am Albis, Thalwil, Oberrieden, Horgen.

Öffentliche Auflage nach § 15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV)

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Die Sihl ist bei Sihlwald heute verbaut und ökologisch verarmt. Der Kanton Zürich will diesen Abschnitt der Sihl gemeinsam mit der SBB revitalisieren, damit wieder vielfältige Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen. Der Kanton hat den dazu abgestimmten Gewässerraum geplant – und zwar im so genannten vereinfachten Verfahren. Zum Entwurf der Gewässerraumdossiers konnten die kantonalen Fachstellen und die betroffenen Gemeinden bereits Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Kanton geprüft und die Gewässerraumdossiers entsprechend bereinigt.

Gestützt auf § 15 g HWSchV werden vom 31. Januar bis 1. April 2025 die Projektunterlagen (Dossier Kurzbericht Gewässerraum Sihl, Sihlwald inkl. Pläne) öffentlich aufgelegt. Die Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den ordentlichen Schalterstunden beim Ressort Hochbau, Alte Landstrasse 33, Oberrieden öffentlich zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind auch in digitaler Form über die Informationsplattform Gewässerraum (www.gewaesserraum.ch/publikationen) während der Auflagefrist einsehbar. Die Gewässerräume (Karte «Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltebecken») sind auch im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.

Mehr zum Gewässerraum und den Auflagen, die dort gelten, entnehmen Sie der Informationsbroschüre «Gewässerraum – Das Wichtigste in Kürze». Die Broschüre sowie weiterführende Informationen, darunter zwei interessante Erklärvideos, finden Sie unter https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.html

Rechtsmittelbelehrung

Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis am 1. April 2025 mit schriftlicher Begründung und mit Vermerk «Einwendungen GWR Sihl, Sihlwald» bei der Baudirektion Kanton Zürich, AWEL, Abt. Wasserbau, Sektion Bau, Walcheplatz 2, 8090 Zürich eingereicht werden: