
Vogelgrippe: Ausweitung des Beobachtungsgebietes
Im Dezember 2024 und Januar 2025 wurden in verschiedenen Kantonen vereinzelt mit der Vogelgrippe infizierte Wildvögel entdeckt. Aufgrund dieser Befunde wurden mehrere Beobachtungsgebiete festgelegt, die auch den Kanton Zürich betreffen.
Als Beobachtungsgebiete gelten in einem drei Kilometer breiten Streifen die Ufer der folgenden Gewässer im Kanton Zürich: Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Limmat, Rhein und Reuss. Damit ist auch Oberrieden betroffen.
Für Geflügelhaltungen mit 50 oder mehr Tieren gelten verschiedene Massnahmen im Bereich des Zugangs zu den Stallungen und des Auslaufs der Tiere in Aussenbereiche. Die Tierhaltungen in den Beobachtungsgebieten wurden vom kantonalen Veterinäramt direkt kontaktiert und über die umzusetzenden Massnahmen informiert. Um ein Übergreifen des Vogelgrippevirus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern, sind auch Kleingeflügelhaltungen aufgerufen, Schutzmassnahmen zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Geflügelhaltungen unabhängig von der Anzahl Tiere registriert werden müssen. Das kann einfach online erfolgen: Online-Registrierung von Geflügelhaltungen im Kanton Zürich.
Link zu den Informationen der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich zur Vogelgrippe: Informationen des Kantons Zürich zur Vogelgrippe