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Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024; Beschlüsse und Protokollauflage

Die Stimmberechtigten haben folgende Beschlüsse gefasst:

  • Budget 2025 der Politischen Gemeinde und Festsetzung des Steuerfusses auf 84 Prozent:
    Anträge aus der Versammlung:
         30'000 Franken für Unterstützungsbeiträge in der Schweiz: Genehmigung
         30'000 Franken für Unterstützungsbeiträge im Ausland: Nicht Genehmigung.
    Das Budget 2025 wurde mit der genannten Änderung genehmigt.
    Der Steuerfuss wurde auf 84 % (Vorjahr 88 %) festgesetzt.
     
  • Verordnung Betreuungszuschüsse Familienergänzende Betreuung Oberrieden: Genehmigung                       


Rechtsmittel / Einsichtnahme

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung
    innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21 a VRG)
  • und im Übrigen wegen Verletzungen des übergeordneten Rechts innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19 b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.