Aus den Verhandlungen des Gemeinderats vom 22. Oktober 2024
Kantonaler Richtplan - Teilrevision 2024 Energie und zugehörige Änderung Energiegesetz
Der Gemeinderat begrüsst und unterstützt die mit der Revision des Energiegesetzes angestrebte Förderung erneuerbarer und alternativer Energien. Er erwartet, dass Energie-Grossanlagen nicht nur im kantonalen Richtplan, sondern auch im regionalen Richtplan eingetragen sind. Durch die damit verbundene Referendumsmöglichkeit kann die direktdemokratische Legitimation von Energieprojekten verbessert werden.
Der Gemeinderat begrüsst im Grundsatz auch die Vorteile der vorgesehenen Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zur Bewilligung von Grossanlagen. Ein früher Einbezug der Gemeinden wird jedoch als zwingend erachtet. Die Standortgemeinden sollen bei der Planung von Energie-Grossanlagen von den Initianten einbezogen werden, damit kommunale Interessen frühzeitig berücksichtigt werden können. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf die Möglichkeit vor, dass die Standortgemeinde während der Auflagefrist zum Vorhaben Stellung nehmen kann. Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass berechtigte Begehren von Standortgemeinden bei der Plangenehmigung genügend berücksichtigt werden.
Entlassung aus dem «Inventar der Schutzwürdigen Bauten der Gemeinde Oberrieden»
Das Doppelwohnhaus Bruggstrasse 33/35 (Kat.-Nr. 2713, Vers.-Nr. 346) wird gestützt auf das Gutachten zur Schutzwürdigkeit vom 27. September 2024 aus dem Inventar der schutzwürdigen Bauten der Gemeinde Oberrieden entlassen.