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Pflanzen entlang von Strassen und Wegen schneiden

Rückschnitt Pflanzen

Wenn Pflanzen aus den Gärten in den öffentlichen Strassenraum hineinragen, schränken diese die Benutzbarkeit der Strassen und Wege stark ein. Betroffen sind die Fussgänger, die besonders bei Regenwetter gezwungen sind, das Trottoir zu verlassen und auf die Strasse auszuweichen. Auch die öffentlichen Dienste (Kehrichtabfuhr, Strassenreinigung etc.) werden dadurch beeinträchtigt.

Nach den geltenden Vorschriften dürfen Hecken, Bäume und Sträucher nicht in den Strassen- bzw. Trottoirraum hineinragen. Sie müssen so geschnitten werden, dass über Gehwegen eine Höhe von mindestens 2.65 m, über Strassen von 4.5 m frei bleibt. Hecken, etc. müssen bis zur Hinterkante des Trottoirs zurückgeschnitten sein.

Deshalb die Bitte an alle Gartenbesitzer und Liegenschaftsverwaltungen: Schneiden Sie die Pflanzen, welche die genannten Masse nicht einhalten, zurück. Geben Sie das Grüngut unentgeltlich den nächsten Grünabfuhren mit. Wenn Sie Ihre Pflanzen bereits zurückgeschnitten haben, danken wir dafür.

Danke für Ihre Mithilfe und Ihren Beitrag an die Sicherheit der Fussgänger.

Gemeinden Rüschlikon, Thalwil, Oberrieden und Horgen