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Einzelinitiative Wegmann "Ombudsstelle für Oberrieden"

Einzelinitiative Wegmann "Ombudsstelle für Oberrieden"

Mit Beschluss Nr. 2022-112 vom 23. August 2022 hat der Gemeinderat die Einzelinitiative von Adrian Wegmann "Ombudsstelle für Oberrieden" im Sinne von § 150 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) für gültig erklärt. Die Initiative wird den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 zur Abstimmung vorgelegt (§ 151 GPR).

Zudem verweisen wir auf die amtliche Publikation im Thalwiler-Anzeiger vom 26. August 2022.

Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, Rekurs in Stimmrechtssachen eingereicht werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Gemeinderat Oberrieden