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Öffentliche Mitwirkung zum "Kommunalen Verkehrsrichtplan"

Öffentliche Mitwirkung zum "Kommunalen Verkehrsrichtplan"

Die Ortsplanung von Oberrieden wird zurzeit revidiert. In einem Raumentwicklungskonzept und einem Verkehrsrichtplan sind die groben Leitlinien der räumlichen Entwicklung bezüglich Siedlung, Verkehr und Freiraum festgehalten. Aufgrund der Analysen in einer Verkehrsstudie werden im Verkehrsrichtplan Handlungsstrategien und Umsetzungsziele für das gesamte Verkehrsnetz von Oberrieden festgelegt. Daran haben sich später die Massnahmen im öffentlichen Strassenraum, bei Parkierungsanlagen oder auch bei Fuss- und Radwegen zu orientieren. Somit dient der behördenverbindliche Verkehrsrichtplan dem Gemeinderat als Führungsinstrument und Entscheidungsgrundlage. Bei der Umsetzung von Massnahmen können die Stimmberechtigten im Rahmen von Kreditvorlagen zu baulichen Massnahmen nach wie vor Stellung nehmen.

Auflage

Der vom Gemeinderat im Entwurf beschlossene Verkehrsrichtplan liegt gestützt auf § 7 Abs. 2 PBG im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vom 7. Oktober bis 6. Dezember 2022 öffentlich auf. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde (siehe unten) aufgeschaltet oder können beim Ressort Hochbau, Alte Landstrasse 33 eingesehen werden.

Einwendungen

Während der Auflagefrist kann jedermann eine Stellungnahme abgeben oder eine Einwendung machen. Eingaben sind zu richten an: Ressort Hochbau, Alte Landstrasse 33, 8942 Oberrieden. Der Verkehrsrichtplan ist schliesslich von der Gemeindeversammlung zu genehmigen.

7. Oktober 2022                                                                                                       Ressort Hochbau