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Vogelgrippe: Kontrollgebiet aufgehoben

In den letzten Wochen sind schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten. Deshalb hat der Bund in Absprache mit den Kantonen das Vogelgrippe-Kontrollgebiet per 1. Mai 2023 aufgehoben. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Geflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel nach wie vor melden.

Für Geflügelhaltungen gilt unabhängig von der Anzahl Tiere grundsätzlich eine Registrierungspflicht. Sie kann einfach online erfolgen: Online-Registrierung von Geflügelhaltungen im Kanton Zürich.

Auf der Website der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich sind weiterhin die aktuellsten Informationen zum Thema sowie die geltenden Vorschriften und Massnahmen zu finden: Informationen des Kantons Zürich zur Vogelgrippe