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Vogelgrippe: Massnahmen erneut verlängert

Bei Wildvögeln am Zürichsee wurden in der letzten Zeit einige Fälle von Vogelgrippe nachgewiesen. Die schweizweit geltenden Schutzmassnahmen werden aufgrund einer aktuellen Risikoeinschätzung weiter verlängert bis mindestens 30. April 2023.

Alle Geflügelhaltungen in der Schweiz haben Massnahmen umzusetzen, die den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Es gelten deshalb die folgenden Auflagen:

  1. Der Auslauf des Hausgeflügels wird auf den geschlossenen Aussenbereich (Wintergarten) beschränkt.
  2. Die Futter- und Tränkestellen im Aussenbereich sind nicht zugänglich für Wildvögel; die Auslaufflächen und Wasserbecken sind durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert. In der Regel heisst dies, dass die Tiere ausschliesslich im Stall oder im Wintergarten gefüttert und getränkt werden.
  3. Das Hausgeflügel wird in einem geschlossenen Stall gehalten.
  4. Hühnervögel müssen von Wasser- und Laufvögeln getrennt gehalten werden.
  5. Es sind besondere Hygienemassnahmen umzusetzen.
  6. Den Tieren sollen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten als Kompensation zur räumlichen Einschränkung angeboten werden, insbesondere wenn es zu Unruhe in der Herde kommt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Geflügelhaltungen unabhängig von der Anzahl Tiere registriert werden müssen. Das kann einfach online erfolgen: Online-Registrierung von Geflügelhaltungen im Kanton Zürich.

Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Hühnereier können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden. Der derzeit zirkulierende Virusstamm ist nur in äusserst seltenen Fällen auf den Menschen übertragbar. Trotzdem sollten aus Sicherheitsgründen tot aufgefundene Wildvögel nicht angefasst werden.

Link zu den Informationen der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich zur Vogelgrippe: Informationen des Kantons Zürich zur Vogelgrippe