

Bei Wildvögeln am Zürichsee wurden in der letzten Zeit einige Fälle von Vogelgrippe nachgewiesen. Die schweizweit geltenden Schutzmassnahmen werden aufgrund einer aktuellen Risikoeinschätzung weiter verlängert bis mindestens 30. April 2023.
Alle Geflügelhaltungen in der Schweiz haben Massnahmen umzusetzen, die den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Es gelten deshalb die folgenden Auflagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Geflügelhaltungen unabhängig von der Anzahl Tiere registriert werden müssen. Das kann einfach online erfolgen: Online-Registrierung von Geflügelhaltungen im Kanton Zürich.
Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Hühnereier können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden. Der derzeit zirkulierende Virusstamm ist nur in äusserst seltenen Fällen auf den Menschen übertragbar. Trotzdem sollten aus Sicherheitsgründen tot aufgefundene Wildvögel nicht angefasst werden.
Link zu den Informationen der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich zur Vogelgrippe: Informationen des Kantons Zürich zur Vogelgrippe