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Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2022; Beschlüsse

Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2022; Beschlüsse und Protokollauflage

An der Gemeindeversammlung haben 51 Stimmberechtigte von total 3'346 (ausmachend 1.5 %) teilgenommen.

Die Stimmberechtigten haben folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Jahresrechnung und Sonderrechnungen 2021: Genehmigung
  2. Wahl des Wahlbüros Legislatur 2022 – 2026 (umfassend 36 Mitglieder): Zustimmung
  3. Totalrevision Friedhof- und Bestattungsverordnung: Zustimmung
  4. Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichfonds: Zustimmung
  5. Forstwirtschaft, Regelung Zusammenarbeit mit dem Forstrevier – Vertragswerke: Zustimmung

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21 a VRG)
  • und im Übrigen wegen Verletzungen des übergeordneten Rechts innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19 b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll wird am 22. Juni 2022 auf der Webseite der Gemeinde Oberrieden www.oberrieden.ch aufgeschaltet. Es kann zudem bei der Gemeindeverwaltung Oberrieden, Abteilung Präsidiales, während der Bürozeiten, eingesehen werden.

Gemeinderat Oberrieden