Häckseldienst
Zuständigkeit: Tiefbau und Umwelt
Die Sträucher- und Baumschnitte müssen gut geordnet, jedoch nicht zusammengebunden und ohne Fremdmaterial (Schnüre, Drähte) um 07.00 Uhr bereitgestellt sein. Der Durchmesser der einzelnen Äste darf 15 cm nicht übersteigen. Nasser oder erdiger Gartenabraum wird nicht gehäckselt. Neophyten (z.B. Japanknöterich, Essigbaum, Goldrute) gehören unter keinen Umständen ins Häckselgut. Zur korrekten Entsorgung besuchen Sie www.zh.ch/de/umwelt-tiere/umweltschutz/gebietsfremde-arten.html.
Zum "Fahrplan" können keine Auskünfte erteilt werden. Die Reinigung des Arbeitsplatzes ist Sache des Auftraggebers.
Die Häckselaktion kann für jede Liegenschaft 1 Stunde pro Jahr gratis beansprucht werden.