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Einbürgerung Ausländerinnen und Ausländer

Zuständigkeit: Gemeindekanzlei

Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung gilt für diese Personen:

  • Ich habe eine C-Bewilligung.
  • Ich lebe in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz.
  • Ich bin in der Schweiz integriert.
  • Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin.
  • Ich bin mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer.
  • Ich lebe mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Ich lebe mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Ich bin Ausländerin oder Ausländer und nicht verheiratet.
  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer.
  • Wir sind eine ausländische Familie.

Was muss ich für die ordentliche Einbürgerung machen?

Zuerst muss ich Dokumente organisieren. Meine Gemeinde hilft mir, wenn ich Fragen habe. Dann schicke ich meine Dokumente online zum Gemeindeamt vom Kanton Zürich.

Wie lange dauert die ordentliche Einbürgerung?

Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre. Der Kanton, meine Gemeinde und der Bund prüfen meine Dokumente.

Was kostet die ordentliche Einbürgerung?

Die Kosten bei Kanton und Bund sind fix. Jede Gemeinde hat andere Kosten (siehe Gebührentarif). Dazu kommen die Kosten für die Dokumente.

Wann muss der Kantonale Deutschtest KDE absolviert werden?

In Oberrieden werde ich falls nötig, während des Einbürgerungsverfahrens von der Gemeinde aufgefordert den Kantonalen Deutschtest KDE zu absolvieren. Ich erhalte hierfür rechtzeitig alle Informationen.

Wann muss der Grundkenntnistest absolviert werden?

In Oberrieden werde ich falls nötig, während des Einbürgerungsverfahrens von der Gemeinde aufgefordert den Grundkenntnistest zu absolvieren. Ich erhalte hierfür rechtzeitig alle Informationen.

Gesuchsformular und weitere Informationen

Kanton Zürich - Ordentliche Einbürgerung

 

Erleichterte Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung gilt für diese Personen:

  • Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
  • Ich bin mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
  • Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
  • Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
  • Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).

Was muss ich für die erleichterte Einbürgerung machen?

Zuerst muss ich Dokumente organisieren. Meine Gemeinde hilft mir, wenn ich Fragen habe. Dann schicke ich meine Dokumente per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM). Das SEM in Bern ist für die erleichterte Einbürgerung verantwortlich.

Wie lange dauert die erleichterte Einbürgerung?

Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre. Der Kanton, meine Gemeinde und der Bund prüfen meine Dokumente.

Was kostet die erleichterte Einbürgerung?

Die erleichterte Einbürgerung kostet für Erwachsene 900-. Franken. Für Personen bis 18 Jahren kostet die erleichterte Einbürgerung 650.- Franken. Dazu kommen die Kosten für die Dokumente.

Gesuchsformular

Sie bestellen das Gesuchsformular direkt beim SEM ch@sem.admin.ch. Sie schicken das Gesuch per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund).

Weitere Informationen

Kanton Zürich – Erleichterte Einbürgerung

 

Überprüfung der Grundkenntnisse

Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss genügend Kenntnisse über die Geographie, die Geschichte, die Politik und die Gesellschaft der Schweiz und des Kantons Zürichs haben. Die Gemeinde Oberrieden prüft Ihre Grundkenntnisse während dem Verfahren.

Sie finden auf der Webseite des Gemeindeamts eine Übungsmöglichkeit.

Das Gemeindeamt des Kantons Zürich stellt zudem eine Broschüre Einbürgerung zur Verfügung. Diese können Sie bei der Gemeinde gratis in Papierform beziehen.

Weitere Informationen zur Vorbereitung finden Sie unter: