

Vermieter, Logisgeber und Haushaltvorstände haben jeden Ein-, Aus-, und Umzug in Ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung der Einwohnerkontrolle zu melden. Verwenden Sie dafür bitte das neue Online-Formular des Bundesamtes für Statistik, das Sie über folgenden Link öffnen und ausfüllen können: