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Gemeindeversammlung

Zuständigkeit: Gemeindekanzlei

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in der Gemeinde Oberrieden Wohnsitz haben.

Es finden jährlich mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt:

  • Rechnungs-Gemeindeversammlung (Juni)
  • Budget-Gemeindeversammlung (Dezember)

Der Gemeinderat kann die Durchführung weiterer Gemeindeversammlungen anordnen. Diese finden in der Regel im März und im September statt.