

Die Dienstleistungen der Sozialen Dienste sind für Einwohnerinnen und Einwohner, die sich in einer Notlage befinden.
Dabei wird unterschieden zwischen:
Persönlicher Hilfe
Beratung und bei Bedarf Kontaktvermittlung zu fachkundigen Einrichtungen.
Wirtschaftlicher Hilfe
Die Gewährleistung des Existenzminimums für Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht aus eigenen Mitteln für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
Gesetzliche Grundlagen
Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe