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Wirtschaftliche und persönliche Hilfe

Zuständigkeit: Gesellschaft

Die Dienstleistungen der Sozialen Dienste sind für Einwohnerinnen und Einwohner, die sich in einer Notlage befinden.

Dabei wird unterschieden zwischen:

Persönlicher Hilfe
Beratung und bei Bedarf Kontaktvermittlung zu fachkundigen Einrichtungen.

Wirtschaftlicher Hilfe
Die Gewährleistung des Existenzminimums für Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht aus eigenen Mitteln für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

Gesetzliche Grundlagen

  • Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe im Kanton Zürich (Sozialhilfegesetz)
  • Verordnung zum Sozialhilfegesetz

Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe

  • Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien)