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Asyl

Zuständigkeit: Gesellschaft

Der Bund weist Personen, welche in der Schweiz um Asyl nachsuchen, gemäss einem festgelegten Verteilschlüssel den Kantonen zu.

Die Zuteilung erfolgt über das Sozialamt des Kantons Zürich und richtet sich nach einem vom Kanton Zürich festgelegten Aufnahmekontingent. Die Gemeinden erbringen alle Dienstleistungen, die von Gesetzes wegen den Personen des Asylbereichs zustehen. Dazu gehören die Unterbringung von Asylsuchenden sowie die kommunale Asylfürsorge.

 

Kontakt

Telefon
044 722 71 35