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Abstimmungen / Wahlen

Informationen und Resultate

Die Informationen zu den Vorlagen von Bund, Kanton, Region und den Zürcher Gemeinde finden Sie auf der Webseite des Statistischen Amtes - Wahlen und Abstimmungen. Die Gesamtresultate der Abstimmungen sowie Informationen zu den Vorlagen von Bund, Kanton, Region oder Gemeinde finden Sie auf der Webseite des Statischen Amtes, Wahlen und Abstimmungen.

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Mit dem Angebot von easyvote können sich junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren auf einfache und verständliche Weise über das politische Geschehen und eidgenössische Vorlagen und Wahlen informieren.

Kommende Abstimmungen und Wahlen

2024

  • 3. März 2024
  • 9. Juni 2024
  • 22. September 2024
  • 24. November 2024

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Abstimmung oder Wahl berechtigt.

Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere stimmberechtigte Personen an der Urne vertreten. Alle Stimmrechtsausweise müssen handschriftlich unterschrieben sein.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, kann ein Duplikat angefordert werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises am Schalter der Einwohnerkontrolle persönlich abholen und einen gültigen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm- oder Wahlmaterials möglich.
  • Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Anwortkuvert, das dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Das Couvert muss spätestens am Freitag vor der Abstimmung beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post benötigt mindestens drei Arbeitstage).
  • Sie können das Abstimmungscouvert bis am Sonntag (Urnengang) 11.00 Uhr in den Briefkasten vor dem Gemeindehaus, Alte Landstrasse 32, einwerfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterschrieben ist
  • im Antwortcouvert mehr Stimmzettelcouverts als Stimmrechtsausweise liegen
  • das Stimmzettelcouvert zur gleichen Sache mehrere Wahl- oder Stimmzettel unterschriebenen Inhalts erhält.

Persönliche Stimmabgabe

  • Sie können in der Woche vor der Abstimmung/Wahl bei der Urne am Schalter der Einwohnerkontrolle, Alte Landstrasse 32, mit gleichzeitiger Abgabe des Stimmrechtsausweises abstimmen.
  • Urnengang am Abstimmungssonntag beim Gemeindehaus in der Zeit zwischen 09.00 - 11.00 Uhr.