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Anordnung 2. Wahlgang des Gemeindepräsidiums für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

Einreichung Wahlvorschläge

Im ersten Wahlgang konnte das Gemeindepräsidium für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 nicht besetzt werden. Als wahlleitende Behörde ordnet der Gemeinderat den zweiten Wahlgang für die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums auf den Sonntag, 12. März 2023 an.

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung Oberrieden vom 13. Juni 2021 erfolgt die Wahl bzw. Ersatzwahl für die Gemeindebehörden mit leeren Wahlzetteln. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt gemäss § 61 des Gesetzes über die politischen Rechte beigelegt, auf welchem die öffentliche zur Wahl vorgeschlagenen Personen aufgelistet werden. Eine Person ist nur dann wählbar, wenn sie bereits Mitglied des Gemeinderates ist.

Kandidatinnen oder Kandidaten, die auf dem Beiblatt aufgeführt werden möchten, müssen ihren Wahlvorschlag schriftlich, bis spätestens 20. Januar 2023 und unter Angabe folgender Daten bei der Gemeindeverwaltung Oberrieden, Abteilung Präsidiales, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden, einreichen.

- Name, Vorname und Geschlecht
- Geburtsdatum
- Beruf
- Adresse
- Heimatort

Zusätzlich können der Rufname und die Parteizugehörigkeit angegeben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich ein Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Oberrieden