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Anordnung 2. Wahlgang für einen Sitz der Sozialbehörde für die Amtsdauer 2022 bis 2026, Einreichung Wahlvorschläge

Im ersten Wahlgang konnten drei von vier Sitzen der Sozialbehörde für die Amtsdauer 2022 bis 2026 besetzt werden. Als wahlleitende Behörde ordnet der Gemeinderat den zweiten Wahlgang für den letzten Sitz der Sozialbehörde für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf Sonntag, 15. Mai 2022, an.

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung der Gemeinde Oberrieden erfolgt die Wahl für die Sozialbehörde mit einem leeren Wahlzettel. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt gemäss § 61 des Gesetzes über die politischen Rechte beigelegt, auf welchem die öffentlichen zur Wahl vorgeschlagenen Personen für den letzten Sitz der Sozialbehörde aufgelistet werden. Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Oberrieden.

Kandidatinnen oder Kandidaten, die auf dem Beiblatt aufgeführt werden möchten, müssen ihren Wahlvorschlag schriftlich, bis spätestens 8. April 2022 und unter Angabe folgender Daten bei der Gemeindeverwaltung Oberrieden, Abteilung Präsidiales, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden, einreichen.

  • Name, Vorname und Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Beruf
  • Adresse
  • Heimatort

Zusätzlich können der Rufname, die Parteizugehörigkeit sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Formular Wahlvorschlag

Formulare für einen Wahlvorschlag können bei der Gemeinderatskanzlei der Gemeinde Oberrieden oder über die Website der Gemeinde Oberrieden bezogen werden. Ebenso sind die Funktionsbeschriebe über die Sozialbehörde aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich ein Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Oberrieden, 1. April 2022
Gemeinderat Oberrieden