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Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ): Anordnung einer Urnenabstimmung im Verbandsgebiet

Mit Beschluss vom 7. März 2022 ordnet der Gemeinderat Horgen als wahlleitende Behörde gemäss Statuten des Zweckverbands ZPZ die Urnenabstimmung in den politischen Gemeinden des Bezirks Horgen über die folgende Vorlage auf Sonntag, 15. Mai 2022 an:

Teilrevision Regionaler Richtplan Zimmerberg 2019
(Volksreferendum gegen den Beschluss der Delegiertenversammlung ZPZ vom 22. April 2021)

Rechtliche Hinweise

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Bezüglich gesetzliche Bestimmungen und Stimmberechtigung verweisen wir auf das zugstellte Stimmmaterial.

Die rechtsgültige Publikation dieser Bekanntmachung erfolgt im «Digitales Amtsblatt Schweiz» (ePublikation.ch).

Vorstand ZPZ