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Allgemeines Abbrennverbot von Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet Oberrieden

Ab sofort ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art auf dem gesamten Gemeindegebiet untersagt. Das Abbrennen von Feuerwerk und das allgemeine Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf Widerruf. Die Feierlichkeiten zum 1. August im Aebnet finden, wie geplant, ohne Höhenfeuer statt.

 

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben die Brandgefahr für Waldgebiete, Felder und Wiesen stark erhöht. Bereits Funkenwürfe können grosse Brände entfachen. Laut Wetterprognose ist für die kommenden Tage nur mit geringen Niederschlägen zu rechnen und die Situation entspannt sich noch nicht. Im Hinblick auf den 1. August und zum Schutz der Bevölkerung und der Natur hat der Gemeinderat deshalb gestützt auf§ 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) für das Gemeindegebiet Oberrieden ab sofort bis auf Widerruf ein allgemeines Abbrennverbot von Feuerwerk erlassen. Konkret bedeutet dies:

  • Keine offenen Feuer im Wald und in Waldesnähe (bis 50 m Abstand);
  • Keine Höhenfeuer, 1. August-Feuer näher als 200 m zum Waldrand;
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art auf dem gesamten Gemeindegebiet Dies beinhaltet nicht nur das Abbrennen von Raketen, sondern auch das Anzünden von Vulkanen, Bengalischen Fackeln oder Knallkörpern
  • Kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen

Voraussetzung für den Widerruf des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge.

 

Die Feierlichkeiten zum 1. August im Aebnet finden, wie geplant, statt, jedoch wird auf das Höhenfeuer verzichtet.

 

Der Gemeinderat dankt für das Verständnis und das Einhalten des Abbrennverbotes und wünscht trotzdem allen eine schöne Bundesfeier.


GEMEINDERAT OBERRIEDEN