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Erweiterung 2. Etappe Schulanlage Pünt

Erweiterung 2. Etappe Schulanlage Pünt

Anordnung einer Urnenabstimmung

Mit Beschluss vom 8. Juni 2022 ordnet der Gemeinderat Oberrieden als wahlleitende Behörde gemäss
§ 57 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 die Urnenabstimmung über die folgende Vorlage auf Sonntag, 25. September 2022 an:

Erweiterung 2. Etappe Schulanlage Pünt

Genehmigung des Ausführungskredits von 3'470'000 Franken für die zweite Etappe Erweiterung der Schulanlage Pünt, Oberrieden.

Rechtliche Hinweise

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Bezüglich gesetzliche Bestimmungen und Stimmberechtigung verweisen wir auf das Stimmmaterial.

Informationsanlass

Am Montag, 12. September 2022, 20.00 Uhr, findet in der Aula Langweg, Oberrieden, ein öffentlicher Informationsanlass über diese Vorlage statt. Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen.

Gemeinderat Oberrieden

Schulpflege Oberrieden